Antragstellung
ETIAS-Voraussetzungen: Alles, was Sie brauchen
Der ETIAS-Antrag ist bewusst schlank gehalten: ein gültiges Reisedokument, eine Zahlungskarte und ein paar Minuten Ihrer Zeit. Es gibt jedoch wichtige Regeln dazu, welche Reisedokumente akzeptiert werden.
Ein gültiges Reisedokument
Sie benötigen einen gültigen Reisepass (oder ein anderes Reisedokument, in das ein Visum eingetragen werden kann). Er sollte nicht in weniger als drei Monaten ablaufen und nicht älter als zehn Jahre sein.
ETIAS ist elektronisch mit genau diesem Dokument verknüpft — wenn Sie Ihren Pass erneuern, brauchen Sie ein neues ETIAS.
Tipp: Läuft Ihr Pass bald ab, erneuern Sie ihn am besten vor der Antragstellung, denn Ihr ETIAS erlischt mit Ihrem Pass.
Nicht alle Reisedokumente werden akzeptiert
Für Dokumente einiger Länder und Gebiete gelten besondere Anforderungen:
- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien: Nur biometrische Pässe qualifizieren für ETIAS — mit anderen Pässen ist ein Visum erforderlich.
- Georgien, Moldau, Ukraine: Nur biometrische Pässe nach ICAO-Standard qualifizieren.
- Hongkong: nur der Pass der „Hong Kong Special Administrative Region“.
- Macau: nur der Pass der „Região Administrativa Especial de Macau“.
- Taiwan: nur Pässe mit Personalausweisnummer.
Erfüllt Ihr Dokument die Anforderung nicht, benötigen Sie stattdessen ein Schengen-Visum.
Im Formular abgefragte Angaben
- Persönliche Angaben: Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Vornamen der Eltern, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Daten des Reisedokuments.
- Bildungsstand und aktuelle Tätigkeit.
- Angaben zur geplanten Reise und zum Aufenthalt.
- Hintergrundfragen: strafrechtliche Verurteilungen, frühere Reisen in Kriegs- oder Konfliktgebiete und ob Sie kürzlich aufgefordert wurden, ein Land zu verlassen.
Wenn Sie angeben, Familienangehöriger eines EU-Bürgers zu sein, machen Sie zusätzlich Angaben zu dieser Person und erläutern Ihre familiäre Bindung. Es werden weder biometrische Daten noch Gesundheitsinformationen erhoben.
Die Antragsgebühr
Für die Gebühr von 20 € benötigen Sie eine Zahlungskarte; verschiedene Online-Zahlungsmöglichkeiten werden verfügbar sein.
Von der Zahlung befreit: Antragsteller unter 18 Jahren, Antragsteller über 70 Jahren und Familienangehörige von EU-Bürgern, die die Voraussetzungen für den Status als Familienangehörige erfüllen.
